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DNA-Schutz
 

 



Künstliche DNA (kDNA)
als Diebstahlschutz

 

Auf den folgenden Seiten finden Sie umfangreiche Infos zur künstlichen DNA als Diebstahlschutz.

  

 

Hier der entsprechende Link zum Shop der Firma SelectaDNA (SDNA) zum Kauf der Markierungs-Kits mit künstlicher DNA.

 

 

 


 

Einbrecher durch DNA-Markierung überführen

Schutz von Wertgegenständen durch Auftragen künstlicher DNA

 

 

DNA-Doppelhelix

 

Die künstliche DNA führt zum Eigentümer

Die DNA-Kennzeichnung der markierten Gegenstände wird im Labor nach dem gleichen Verfahren analysiert, wie menschliche DNA-Proben.

Bei einem Hersteller enthält die Markierungsflüssigkeit zum Eigentumsschutz sowohl eine einzigartige DNA-Sequenz (DNA = Desoxyribonukleinsäure), als auch zusätzlich etlicher kleiner Mikropunkte. Unter dem Mikroskop wird eine Beschriftung mit einer einmaligen Codenummer sichtbar. Dieser Code des Mikroplättchens, ebenso der DNA-Code, ist beim Hersteller in einer Datenbank hinterlegt und enthält die Angaben des Eigentümers, wenn er die Flüssigkeit hat registrieren lassen.

 

Unterschied zwischen DNA und DNS?

Der Unterschied liegt lediglich im Sprachgebrauch. DNA ist Englisch; das A steht für acid. DNS ist Deutsch und das S steht für Säure (Desoxyribonukleinsäure). Gemeint ist dasselbe. In Bezug auf Diebstahlschutz wird überwiegend der Begriff DNA benutzt.

 


  

Die zehn Komponenten für den Eigentumschutz mittels künstlicher DNA:

 

 

1. UV-reflektierender Belag,
2. Individueller DNA-Code,
3. Microdots mit einmaligem Zahlencode,
4. Aufkleber als Warnhinweis,
5. Eintrag in der Eigentümerdatenbank,
6. Aufstellen von Warntafeln in Stadtteilen mit Anwohnerinitiativen,
7. Ausstattung der Polizeikräfte mit UV-Taschenlampen,
8. Information der Öffentlichkeit,
9. Aufklärung zum Projekt in Gefängnissen,
10. DNA-Dusche in Geschäftsräumen.